Die KfW Mittelstandsbank hat die Zinssätze in einigen Förderprogrammen angepasst. Die Anpassung der neuen Zinssätze erfolgte mit Wirkung zum 23.12.2021.
Die KfW Mittelstandsbank stellt für unterschiedliche Vorhaben unter anderem von der Unternehmensgründung bis zur Betriebserweiterung, aber auch für kommunale Vorhaben, wohnwirtschaftliche Investitionen und im Bereich der weiterführenden Bildung, jeweils auf das Vorhaben abgestimmte Programme zur Verfügung. Die neuen Zinsen gelten ab 23.12.2021 in den Programmen: „Allgemeine Unternehmensfinanzierung“, „Gründen“, „Klimaschutz“, „Umwelt“, „Erneuerbare Energien“, „Energieeffizienz im Unternehmen“, „Innovation“, und „Wohnen“. Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage wurde das KfW-Sonderprogramm wird bis zum 30. April 2022 verlängert, zusätzlich wurden die Kredithöchstbeträge angehoben.
Weitere Informationen und eine vollständige Übersicht zu den einzelnen Programmen mit den aktuellen Konditionen finden sich auf der Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
(Autor/Quelle: GSA)