Zinsänderungen der KfW Mittelstandsbank

Montag, 10.05.2021

Die KfW Mittelstandsbank hat die Zinssätze in einigen Förderprogrammen angepasst. Die Anpassung der neuen Zinssätze erfolgte mit Wirkung zum 30.04.2021.

Die KfW Mittelstandsbank stellt für unterschiedliche Vorhaben unter anderem von der Unternehmensgründung bis zur Betriebserweiterung, aber auch für kommunale Vorhaben, wohnwirtschaftliche Investitionen und im Bereich der weiterführenden Bildung, jeweils auf das Vorhaben abgestimmte Programme zur Verfügung. Die neuen Zinsen gelten ab 30.04.2021 in den Programmen: „Gründen – ERP-Gründerkredit StartGeld“, „Erneuerbare Energien“, „Wohnen und Leben – private Antragsteller“ und „Kommunale und Soziale Infrastruktur IKU“. Bereits zum 01.04.2021 wurden die Bildungsprogramme „KfW-Studienkredit“, “Bildungskredit“, „BAföG-Bankdarlehen“ und „AFBG Aufstiegs- BAföG“ angepasst.

Weitere Informationen und eine vollständige Übersicht zu den einzelnen Programmen mit den aktuellen Konditionen finden sich auf der Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

(Autor/Quelle: GSA)

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