Die KfW Mittelstandsbank hat die Zinssätze in einigen Förderprogrammen angepasst. Die Anpassung der neuen Zinssätze erfolgte mit Wirkung zum 17.04.2018.
Die KfW Mittelstandsbank stellt für unterschiedliche Vorhaben unter anderem von der Unternehmensgründung bis zur Betriebserweiterung, aber auch für kommunale Vorhaben, wohnwirtschaftliche Investitionen und im Bereich der weiterführenden Bildung, jeweils auf das Vorhaben abgestimmte Programme zur Verfügung. Die neuen Zinsen gelten ab 17.04.2018. Bereits zum 20.03.2018 erfolgten Zinsanpassungen in den Programmen: „Innovation – gewerbliche Antragsteller“, „Unternehmensinvestitionen- gewerbliche Antragsteller“ und „Gründen - gewerbliche Antragsteller“. Zum 17.04.2018 erfolgten Zinsanpassungen in den Programmen: „Energiewende – gewerbliche Antragsteller“ und „Energiewende – öffentliche Antragsteller“. Zum 01.04.2018 erfolgten Zinsanpassungen bei den Wissenskrediten vorgesehen in den Programmen: „KfW- Studienkredit“, „BAföG- Bankdarlehen“, „AFBG Aufstiegs- BAföG“.
Weitere Informationen und eine vollständige Übersicht zu den einzelnen Programmen mit den aktuellen Konditionen finden sich auf der Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
(Autor/Quelle: GSA)