Die KfW Mittelstandsbank hat die Zinssätze in einigen Förderprogrammen angepasst. Die Anpassung der neuen Zinssätze erfolgte mit Wirkung zum 01.02.2019.
Die KfW Mittelstandsbank stellt für unterschiedliche Vorhaben unter anderem von der Unternehmensgründung bis zur Betriebserweiterung, aber auch für kommunale Vorhaben, wohnwirtschaftliche Investitionen und im Bereich der weiterführenden Bildung, jeweils auf das Vorhaben abgestimmte Programme zur Verfügung. Die neuen Zinsen gelten ab 01.02.2019 in den Programmen: „Unternehmensinvestitionen - gewerbliche Antragsteller“, „Energiewende - gewerbliche Antragsteller“, „Energiewende - private Antragsteller“, „Wohnen und Leben – private Antragsteller“, „Energiewende - öffentliche Antragsteller“ und „Öffentliche Infrastruktur - öffentliche Antragsteller“.
Weitere Informationen und eine vollständige Übersicht zu den einzelnen Programmen mit den aktuellen Konditionen finden sich auf der Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).