Weniger Unternehmensinsolvenzen

Montag, 21.12.2020

Danach ergaben sich für die ersten neun Monate 2020 insgesamt 61.799 Insolvenzen, was einem Rückgang von ca. 23,0% zum Vergleichszeitraum 2019 entspricht. Von den beantragten Insolvenzverfahren entfielen 12.491 auf Unternehmen (13,1 % weniger als im Vergleichszeitraum 2019), 35.047 auf Verbraucher (-28,1 %) und 11.377 auf ehemals selbstständig Tätige (-18,4 %). Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. Ein Grund dafür ist die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen seit dem 1. März 2020.  Seit dem 1. Oktober 2020 ist ein Insolvenzantrag bei Zahlungsunfähigkeit wieder verpflichtend, bei Überschuldung gilt die Befreiung zunächst weiterhin bis Jahresende. Es ist davon auszugehen, dass sich die Auswirkungen dieser Änderungen zeitlich versetzt in der Statistik zeigen. Bei den beantragten Unternehmensinsolvenzen war der Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen) mit 2.020 Fällen am häufigsten betroffen. 1.987 Insolvenzanträge stellten Unternehmen des Baugewerbes. Im Gastgewerbe waren es 1.405 und im Wirtschaftsbereich Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 1.370 Insolvenzanträge. 

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes (Destatis) unter:

https://www.destatis.de/DE/Home/_inhalt.html

oder direkt hier:

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/12/PD20_522_52411.html;jsessionid=D23811480CC9D7AE0673552C368BA6A9.internet8741

(Autor/Quelle: GSA)

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