Aufgrund der weiterhin geltenden Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wird seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Mecklenburg-Vorpommern das Programm der Neustart-Prämie erneut angepasst und verlängert. Der zeitliche Rahmen, in dem der Bemessungszeitraum für die Neustart-Prämie liegen kann, ist nun bis Juni 2021 angepasst. Die maximale Höhe der Billigkeitsleistung beträgt weiterhin 700,00 EUR. Letzter möglicher Wiederkehrmonat ist der Juli 2021. Anträge können bis zum 31.10.2021 rückwirkend für bereits abgelaufene Unterstützungsmonate bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH gestellt werden.
(Autor/Quelle: GSA)