Verlängerung der zins- und tilgungsfreien Zeit bei rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfen

Donnerstag, 13.10.2022

Das Wirtschaftsministerium M-V verlängert die zins- und tilgungsfreie Zeit und damit auch die Laufzeit der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfen des Landes um weitere fünf Monate.

Im Rahmen der Corona-Pandemie und deren Folgen hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Sicherung der Liquidität in den Jahren 2020 und 2021 rückzahlbare Zuwendungen an Unternehmen in M-V ausgereicht. Aufgrund der zunehmenden Belastungen der Wirtschaft durch den Ukraine-Krieg erfolgt für die ausgezahlten Zuwendungen eine weitere Verlängerung der Laufzeit um fünf Monate. Die reguläre Rückzahlung beginnt damit frühestens im April 2023. In den nächsten Tagen versendet die GSA an die Zuwendungsempfänger entsprechende Änderungsbescheide.

Die Grundsätze finden Sie auf der Homepage der GSA.

(Autor/Quelle: GSA)

Stellenangebote

Sie wollen ein Teil des Teams werden? [weiterlesen]

Förderung der Aus- und Weiterbildung

Bildungsschecks [weiterlesen]

Unternehmensspezifische Vorhaben (Qualifizierungsprojekte) [weiterlesen]

Unternehmensberatung

Unternehmenshotline [weiterlesen]

Existenzgründung

Mikrodarlehen [weiterlesen]

Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen [weiterlesen]

Gründungsstipendien [weiterlesen]

KMU-Prüfung

KMU-Formular [weiterlesen]

Eine Gesellschaft des
Landes Mecklenburg-Vorpommern

Logo Mecklenburg-Vorpommern

Logo Europäische Union, Europäischer Sozialfond

Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2008 für Mikrodarlehen, Weiterbildungsberatung, Prüfung von Förderanträgen sowie Erstellung von Gutachten im Auftrag von Ministererien und Instituten