Das Wirtschaftsministerium M-V verlängert die zins- und tilgungsfreie Zeit und damit auch die Laufzeit der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfen des Landes um weitere fünf Monate.
Im Rahmen der Corona-Pandemie und deren Folgen hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Sicherung der Liquidität in den Jahren 2020 und 2021 rückzahlbare Zuwendungen an Unternehmen in M-V ausgereicht. Aufgrund der zunehmenden Belastungen der Wirtschaft durch den Ukraine-Krieg erfolgt für die ausgezahlten Zuwendungen eine weitere Verlängerung der Laufzeit um fünf Monate. Die reguläre Rückzahlung beginnt damit frühestens im April 2023. In den nächsten Tagen versendet die GSA an die Zuwendungsempfänger entsprechende Änderungsbescheide.
Die Grundsätze finden Sie auf der Homepage der GSA.
(Autor/Quelle: GSA)