Verlängerung der Überbrückungshilfen bis September 2021

Donnerstag, 17.06.2021

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus.

Neben den bisherigen Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus unter anderem die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können, ergänzend eingeführt. Auch die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird bis zum 30. September 2021 mit einer höheren Förderung als Neustarthilfe Plus weitergeführt. Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten mit bis zu 20.000 € pro Monat für eine insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.

Weitere Informationen zu den einzelnen Maßnahmen und zur Antragstellung finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.

(Autor/Quelle: GSA)

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