Im Rahmen des Winterstabilisierungsprogramms für Wirtschaft und Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern wird das Programm der Neustart-Prämie angepasst und verlängert. Der zeitliche Rahmen, in dem der sechsmonatige Bemessungszeitraum für die Neustart-Prämie liegen kann, ist nun bis März 2021 angepasst. Die maximale Höhe der Billigkeitsleistung beträgt weiterhin 700,00 EUR. Letzter möglicher Wiederkehrmonat ist der April 2021. Anträge können bis zum 31.07.2021 rückwirkend für bereits abgelaufene Unterstützungsmonate bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH gestellt werden.
(Autor/Quelle: GSA)