Die Europäische Kommission hat beschlossen, den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der COVID-19-Pandemie bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern.
Mit der Verlängerung wurden ebenfalls die Obergrenzen für Kleinbeihilfen und Fixkostenhilfen erneut erhöht, weitere Möglichkeiten zur Restrukturierung von Krediten geschaffen und zwei neue Förderinstrumente, nämlich „Investitionshilfen für einen nachhaltigen Wiederaufbau“ und „Liquiditätshilfen“ eingeführt. Zahlreiche deutsche Hilfsmaßnahmen während der Pandemie haben ihre beihilferechtliche Grundlage in dem Befristeten Rahmen der Europäischen Kommission. Hierauf gestützt sind beispielsweise die Überbrückungshilfe, verschiedene KfW-Kredite sowie Teile der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (November-/Dezemberhilfe).
Weitere Informationen zum Europäischen Beihilferahmen finden sich auf der Homepage der Europäischen Kommission.
(Autor/Quelle: GSA)