Verfahren für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP)

Montag, 25.07.2022

Das Verfahren für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen.

Damit können Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, ab sofort einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Grundlage ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erlassene Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm, mit dem die Unternehmen unterstützt werden, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Damit sollen existenzbedrohende Situationen für betroffene Unternehmen vermieden werden. Insgesamt werden dafür bis zu 5 Milliarden € zur Verfügung gestellt. Der Zuschuss ist bei einer Höhe von 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt. Anträge müssen bis zum 31. August 2022 mit den wichtigsten Angaben und Unterlagen elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal des BAFA gestellt werden.

Weitere Informationen zum Antrag und zu den Voraussetzungen finden sich auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft aus Ausfuhrkontrolle (BAFA):

(Autor/Quelle: GSA)

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