Die Überbrückungshilfe wird aufgrund der aktuellen Situation in den Monaten Sep-tember bis Dezember mit nunmehr vereinfachten Zugangsbedingungen fortgesetzt.
Im Rahmen der Corona-Krise stellt die Bundesregierung zur Sicherung der Existenz weiterhin für Unternehmen aus allen Branchen Zuschüsse zu den fixen Betriebs-kosten bereit. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die entweder einen Umsatzein-bruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben. Gleichzeitig werden u.a. die Fördersätze erhöht und Nachzahlungen ebenso wie Rückforde-rungen bei der Schlussrechnung ermöglicht. Das neue Programm wird weiterhin in einem vollständig digitalisierten Verfahren bearbeitet, bei dem die Antragstellung über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buch-prüfer, Rechtsanwalt) erfolgt.
Weitere Informationen und Downloads zur Überbrückungshilfe finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
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