Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können ab sofort Anträge auf Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen.
Mit der Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen, die von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen auch im ersten Quartal 2022 stark betroffen sind, weiterhin umfassende Unterstützung. Zusätzlich zur Überbrückungshilfe IV steht die Neustarthilfe 2022 zur Verfügung. Sie richtet sich weiterhin an Soloselbständige, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Soloselbständige können für das erste Quartal 2022 pro Monat bis zu 1.500 € an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt also bis zu 4.500 €. Die Antragstellung erfolgt wie bisher über die bundeseinheitliche IT-Plattform Überbrückungshilfe.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
(Autor/Quelle: GSA)