Überbrückungshilfe II für kleine und mittlere Unternehmen

Donnerstag, 29.10.2020

Ab sofort können Anträge auf Überbrückungshilfe (II) für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden.

Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni-August 2020) an. Sie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nichtrückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Das Land Mecklenburg-Vorpommern ergänzt die Überbrückungshilfe II des Bundes für in Mecklenburg-Vorpommern antragsberechtigte Unternehmen mit monatlichen Festbeträgen für Personalaufwendungen, die nicht durch Kurzarbeitergeld abgedeckt sind. Die Beantragung des ergänzenden Beitrags zu den Personalkosten aus dem MV-Härtefallfonds kann zusammen mit der Beantragung der Überbrückungshilfe erfolgen. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.

Weitere Informationen und Downloads zur Überbrückungshilfe finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie Informationen zur ergänzenden Unterstützungen durch das Land M-V finden sich auf der Homepage des Landesförderinstituts (LFI).

(Autor/Quelle: GSA)

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