Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen

Mittwoch, 15.07.2020

Im Rahmen der Corona-Krise stellt die Bundesregierung zur Sicherung der Existenz kleiner und mittlerer Unternehmen inkl. Freiberufler sowie gemeinnütziger Organisationen Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten bereit.

Voraussetzung ist, dass das antragstellende Unternehmen Umsatzrückgänge in den Monaten April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber den Vergleichsmonaten 2019 nachweisen kann. Bei Unternehmen, die erst nach April 2019 gegründet worden sind, werden die Monate November und Dezember 2019 zum Vergleich betrachtet. Eine weitere Voraussetzung sind Umsatzeinbußen im Antragsmonat; die Umsätze müssen im Vergleich zum Vorjahresmonat um mindestens 40 % gesunken sein. Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt betroffene Unternehmen ergänzend mit monatlichen Festbeträgen für die Personalaufwendungen. Die Antragstellung ist in das Verfahren der Überbrückungshilfe des Bundes integriert. Die Antragstellung erfolgt ab sofort digital über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchhalter.

Weitere Informationen und Downloads zur Überbrückungshilfe finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

(Autor/Quelle: GSA)

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