Steuerliche Forschungsförderung

Dienstag, 04.06.2019

Das Bundeskabinett hat die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) ab dem 1. Januar 2020 als zusätzliches Instrument zur direkten Projektförderung beschlossen.

Die Förderung soll insbesondere für forschende kleine und mittelgroße Unternehmen Anreize schaffen, ihre FuE-Tätigkeiten auszuweiten. Die maximale Fördersumme soll auf 500.000 € pro Unternehmen und Jahr begrenzt sein. Förderfähig sind FuE-Personalkosten sowohl bei Forschung im Eigeninteresse als auch bei Forschung im Auftrag beim Auftragnehmer. Der Fördersatz soll 25 % auf die FuE- Personalkosten betragen. Die steuerliche FuE-Förderung soll als Zulage gewährt werden, die auch im Verlustfall ausbezahlt wird. Die Antragstellung erfolgt beim jeweils zuständigen Finanzamt nach Ablauf des Kalenderjahres sowie Begutachtung der FuE-Tätigkeit durch eine separate Zertifizierungsstelle.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. 

(Autor/Quelle: GSA)

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