Der Bundestag hat das Forschungszulagengesetz verabschiedet, womit die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung eingeführt wird.
Mit dem Forschungszulagengesetz wird künftig bei der Auftragsforschung der Auftraggeber begünstigt. Von dem neuen Gesetz werden die Unternehmen profitieren, die keine eigene Forschungs- und Entwicklungsarbeit leisten und daher in besonderem Maße auf die Auftragsforschung angewiesen sind. Nach Zustimmung des Bundesrates soll das Forschungszulagengesetz zum 1.1.2020 in Kraft treten.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
(Autor/Quelle: GSA)