Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung in Kraft getreten, mit dem steuerliche Begünstigungen von Forschungsaufgaben ermöglicht werden.
Die Förderung soll insbesondere für forschende kleine und mittelgroße Unternehmen Anreize schaffen, ihre FuE-Tätigkeiten auszuweiten. Für die Beantragung ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: 1) das Unternehmen stellt bei einer noch zu benennenden Bescheinigungsstelle einen Antrag auf Bescheinigung für die FuE-Vorhaben, die begünstigt werden sollen. Das Verfahren ist näher durch die Forschungszulagen-Bescheinigungsverordnung (FZulBV) vom 30. Januar 2020 (BGBl I S. 118) geregelt.
2) anschließend wird beim jeweils zuständigen Finanzamt der Antrag auf Forschungszulage gestellt (sofern eine positive FuE-Bescheinigung vorliegt).
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
(Autor/Quelle: GSA)