Rückzahlbare Zuwendungen für Zulieferer der Schiffbauindustrie

Freitag, 08.05.2020

Ab sofort können bei der GSA Anträge für rückzahlbare Zuwendungen an Zulieferer der Schiffbauindustrie mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern im Kontext der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie gestellt werden.

Die Förderung dient der Zwischenfinanzierung von fälligen und berechtigten Forderungen gegenüber Unternehmen der Schiffbauindustrie mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von insgesamt mindestens 5.000,00 Euro und insgesamt bis zu 200.000,00 Euro. Im Ausnahmefall sind Anträge bis zu einer Höhe von 800.000 Euro förderfähig.

Zuliefererunternehmen der Schiffbauindustrie können alternativ zur Förderung der Zwischenfinanzierung einen Antrag im Rahmen des Programms der „Rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfen“ bei der GSA stellen, falls ein entsprechender Liquiditätsbedarf vorliegt.

Eine Antragstellung auf Zuwendungen für die Zwischenfinanzierung von fälligen Forderungen gegenüber Unternehmen der Schiffbauindustrie ist nicht möglich, wenn der Antragsteller bereits eine Förderung in Form von „Rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe“ bei der GSA mbH beantragt und erhalten hat.

Anträge können bis zum 30.06.2020 an die GSA gestellt werden. Weitere Informati-onen zu den Zuwendungsvoraussetzungen und zur Antragstellung finden sich hier:

Hier erhalten Sie weitere Information und die Formulare zur Antragsstellung.

(Autor/Quelle: GSA)

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