Rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfen

Dienstag, 16.03.2021

Anträge für rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfen werden von der GSA mbH ab sofort wieder angenommen. Die Antragstellung ist bis zum 31.05.2021 möglich.

Link zum Förderprogramm Corona-Liquiditätshilfen II

Link zum Förderprogramm Corona-Liquiditätshilfen II für Unternehmen des stationären Einzelhandels

(Autor/Quelle: GSA)

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