Reform der regionalen Wirtschaftsförderung

Mittwoch, 21.12.2022

Der Bund und die Länder haben die Neuausrichtung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) als Reaktion auf die geänderten Rahmenbedingungen regionalwirtschaftlicher Entwicklung beschlossen.

Mit der umfangreichen Reform der regionalen Wirtschaftsförderung werden vorrangig die drei Hauptziele „Standortnachteile ausgleichen“; „Beschäftigung schaffen und sichern, Wachstum und Wohlstand erhöhen“ und „Transformationsprozesse zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen“ verfolgt. Die bisher geltende Voraussetzung, dass nur Betriebe gefördert werden, die ihre Produkte bzw. Dienstleistungen überregional in einem Umkreis von mindestens 50 km absetzen, entfällt. Weiterhin soll die GRW zukünftig mehr die regionalen Wertschöpfungsketten und Wirtschaftskreisläufe berücksichtigen und somit die Grundlagen für eine eigenständige Regionalentwicklung stärken. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2032 wurde zudem ein GRW- Sonderprogramm „Beschleunigung der Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen“ beschlossen.

Das GRW-Regelwerk wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

(Autor/Quelle: GSA)

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