Der Bundesrat hat der vom Bundestag beschlossenen Reform der beruflichen Bildung für höher Qualifizierte zugestimmt. Die Neuregelungen treten zum 1. Januar 2020 in Kraft.
Auszubildende erhalten dann künftig eine Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr von monatlich 515 €. Das gilt sowohl für betriebliche als auch für außerbetriebliche Ausbildungen. Weiterhin ändern sich die Abschlussbezeichnungen der höheren Berufsbildung. So dürfen sich z. B. Meisterinnen und Meister zusätzlich „Bachelor Professional“ nennen. Außerdem wird zukünftig die Möglichkeit der Teilzeitausbildung erweitert und die Durchlässigkeit bei gestuften Ausbildungen verbessert.
Weitere Informationen zu der Reform finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.