Reform der beruflichen Bildung für höher Qualifizierte

Montag, 06.01.2020

Der Bundesrat hat der vom Bundestag beschlossenen Reform der beruflichen Bildung für höher Qualifizierte zugestimmt. Die Neuregelungen treten zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Auszubildende erhalten dann künftig eine Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr von monatlich 515 €. Das gilt sowohl für betriebliche als auch für außerbetriebliche Ausbildungen. Weiterhin ändern sich die Abschlussbezeichnungen der höheren Berufsbildung. So dürfen sich z. B. Meisterinnen und Meister zusätzlich „Bachelor Professional“ nennen. Außerdem wird zukünftig die Möglichkeit der Teilzeitausbildung erweitert und die Durchlässigkeit bei gestuften Ausbildungen verbessert.

Weitere Informationen zu der Reform finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

(Autor/Quelle: GSA)

Stellenangebote

Sie wollen ein Teil des Teams werden? [weiterlesen]

Förderung der Aus- und Weiterbildung

Bildungsschecks [weiterlesen]

Unternehmensspezifische Vorhaben (Qualifizierungsprojekte) [weiterlesen]

Unternehmensberatung

Unternehmenshotline [weiterlesen]

Existenzgründung

Mikrodarlehen [weiterlesen]

Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen [weiterlesen]

Gründungsstipendien [weiterlesen]

KMU-Prüfung

KMU-Formular [weiterlesen]

Eine Gesellschaft des
Landes Mecklenburg-Vorpommern

Logo Mecklenburg-Vorpommern

Logo Europäische Union, Europäischer Sozialfond

Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2008 für Mikrodarlehen, Weiterbildungsberatung, Prüfung von Förderanträgen sowie Erstellung von Gutachten im Auftrag von Ministererien und Instituten