Neustarthilfe Plus

Donnerstag, 21.10.2021

Von der Corona-Pandemie betroffene Selbstständige können ab sofort Anträge auf Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen.

Ab 14.10.2021 können betroffene Soloselbstständige Direktanträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Sie können damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung für diesen Zeitraum erhalten. Antragsberechtigt für die Direktantragstellung Neustarthilfe Plus sind – wie auch bislang – Soloselbstständige mit oder ohne Personengesellschaften sowie weitere Personengruppen, wie sog. kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten und unständige Beschäftigte. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Selbstständigkeit im Haupterwerb ausgeübt wird und dass höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigt wird. Direktanträge können über die bundeseinheitliche IT-Plattform Überbrückungshilfe gestellt werden.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

(Autor/Quelle: GSA)

Stellenangebote

Sie wollen ein Teil des Teams werden? [weiterlesen]

Förderung der Aus- und Weiterbildung

Bildungsschecks [weiterlesen]

Unternehmensspezifische Vorhaben (Qualifizierungsprojekte) [weiterlesen]

Unternehmensberatung

Unternehmenshotline [weiterlesen]

Existenzgründung

Mikrodarlehen [weiterlesen]

Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen [weiterlesen]

Gründungsstipendien [weiterlesen]

KMU-Prüfung

KMU-Formular [weiterlesen]

Eine Gesellschaft des
Landes Mecklenburg-Vorpommern

Logo Mecklenburg-Vorpommern

Logo Europäische Union, Europäischer Sozialfond

Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2008 für Mikrodarlehen, Weiterbildungsberatung, Prüfung von Förderanträgen sowie Erstellung von Gutachten im Auftrag von Ministererien und Instituten