Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die Neufassung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht.
Die GoBD, die regelmäßig aktualisiert werden, konkretisieren die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung steuerrechtlich. Sie sehen vor, dass im Rahmen einer Außenprüfung auf Verlangen der Finanzverwaltung - neben den aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten - auch alle zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen in maschinell auswertbarer Form durch das geprüfte Unternehmen bereitgestellt werden. Mit der Neufassung tritt das BMF-Schreiben vom 28.11.2019 (GZ IV A 4 – S 0316/19/10003 :001, DOK 2019/0962810) mit Wirkung vom 01.01.2020 an die Stelle des BMF-Schreibens vom 14. November 2014.
Weitere Informationen und das BMF-Dokument finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen.
(Autor/Quelle: GSA)