Neues Urheberrechtsgesetz für die Wissenschaft

Mittwoch, 11.04.2018

Seit dem 1. März 2018 gilt das neue Gesetz zum Urheberrecht für die Wissensgesellschaft für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im digitalen Zeitalter.

 

https://static1.bmbfcluster.de/7/6/9_2e419ed3c1b02f1/769meg_daee3198bfeb44f.jpgDurch das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) wird somit ein handhabbarer und rechtssicherer Umgang mit dem Urheberrecht vorrangig für Lehrende, Forschende und Studierende ermöglicht. Es regelt neu, welche urheberrechtlichen Nutzungshandlungen im Bereich Bildung und Wissenschaft gesetzlich erlaubt sind, ohne dass es einer Zustimmung des Urhebers und sonstiger Rechtsinhaber bedarf (sogenannte Schrankenregelungen). Dabei geht es vorrangig um die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Texten, Bildern und Filmen in Schulen, Universitäten und Bibliotheken.

 

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ).

(Autor/Quelle: GSA)

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