Das Bundesbildungsministerium unterstützt mit dem neuen Aufstiegs-BAföG mit höheren Zuschussanteilen, höheren Freibeträgen und höheren Darlehenserlassen.
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, sog. „Aufstiegs-BAföG“) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeden Alters an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung mit dem neuen Aufstiegs-BAföG erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen - bei einer Existenzgründung erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
(Autor/Quelle: GSA)