Mit dem neuen Gesamtdeutschen Fördersystem für strukturschwache Regionen trat zum 1. Januar 2020 ein neuer Koordinierungsrahmen der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Kraft.
Zusätzlich zu Investitionen für eine stärkere Unternehmensansiedlung, gewerbenaher Infrastruktur wie die Erschließung von Gewerbegebieten, Maßnahmen zur Stärkung der Fachkräftebasis und der Vernetzung der Akteure in den Regionen stehen konkrete innovationsfördernde Maßnahmen im Vordergrund. Dazu zählen die Förderung von Kommunikationsinfrastruktur, Investitionen wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen oder die Förderung von Kooperationsvorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung für die beteiligten Forschungseinrichtungen. Die inhaltliche Ausrichtung der Förderung und die bundesweiten Förderregeln werden von Bund und Ländern gemeinsam im Koordinierungsrahmen festgelegt.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
(Autor/Quelle: GSA)