Zum 14. Januar 2019 ist das neue Markenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten, mit dem eine Gewährleistungsmarke eingeführt wird.
Die neu eingeführte Gewährleistungsmarke weist Prüfzeichen - etwa zur biologischen Herstellung von Waren, zu fairen Produktionsbedingungen oder besonderen Sicherheitsstandards - als Marken eigene, spezifische Schutzbedingungen zu. Bei Gewährleistungsmarken steht nicht die Herkunftsfunktion, sondern die Garantiefunktion im Vordergrund. Mit der Neuregelung fällt auch die Bedingung weg, dass Marken grafisch darstellbar sein müssen. Zeichen können fortan in jeder geeigneten Form mit allgemein zugänglicher Technologie dargestellt werden, z. B. mit Audio- und Bilddateien. So werden neue Markenformen möglich, wie Klangmarken, Bewegungsmarken, Hologrammmarken und Multimediamarken.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).