Am 26. Januar 2021 wurde die neue Richtlinie zur Bezuschussung von Wagniskapital privater Investoren für junge innovative Unternehmen (INVEST) im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Mit der neuen Richtlinie sind zahlreiche Verbesserungen für Unternehmen und Investoren umgesetzt, die sowohl Nehmern als auch Gebern von Risikokapital den Zugang zum INVEST-Förderprogramm erleichtern. Auf der Investorenseite wurde die Anzahl der zulässigen Gesellschafter einer Beteiligungsgesellschaft von sechs auf zehn erhöht. Die Bewilligungszeiträume für den Zuschuss bei der Wandlung eines Wandeldarlehens und vereinbarten Milestones wurden von bisher 15 Monate auf jetzt 24 Monate verlängert. Für Unternehmen wurde die Zahl der als förderfähig anerkannten Branchen erweitert.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
(Autor/Quelle: GSA)