Die Landesregierung unterstützt in der Corona-Krise Künstlerinnen, Künstler, Kulturschaffende, Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung sowie Gedenkstätten mit insgesamt 20 Millionen €.
In Ergänzung zu den bestehenden Hilfen (Soforthilfen, Grundsicherung etc.) umfasst dieses Paket eine Unterstützung für folgende Säulen: „Institutionell geförderte Einrichtungen und Einrichtungen, die in Analogie gefördert werden“, „Träger mit gemeinnützigen Projekten in der Kulturförderung“, „Träger mit gemeinnützigen Projekten außerhalb der Kulturförderung“, „Überbrückungsstipendien“, „Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung“ und „Träger der Gedenkstättenarbeit“. Mit dem Überbrückungsstipendium
i. H. v. je 2.000 € unterstützt die Landesregierung in der Corona-Krise speziell freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in Existenznot geraten sind.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bildungsministeriums M-V.
(Autor/Quelle: GSA)