Mikrodarlehen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in M-V

Donnerstag, 05.05.2022

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat das Förderinstrument Mikrodarlehen mit neuen Konditionen und Förderausrichtungen aufgelegt. Ab sofort können Anträge in Höhe von bis zu 25.000 € gestellt werden.

Gefördert werden zum einen Existenzgründerinnen und Existenzgründer vor Aufnahme der wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit als Neugründung oder Betriebsübernahme und Unternehmerinnen und Unternehmer in der Wachstumsphase innerhalb der ersten 36 Monate nach Aufnahme der wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit. Die Förderung erfolgt durch die Gewährung einer festverzinslichen, rückzahlbaren Zuwendung mit einer max. Laufzeit von bis zu 6 Jahren, von denen die ersten 12 Monate tilgungsfrei sind. Der Zinssatz beträgt für die gesamte Laufzeit auf die jeweilige Restschuld 4,00 %. Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH zu stellen.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.

(Autor/Quelle: GSA)

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