Mit der neuen Richtlinie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) junge innovative Unternehmen, die an internationalen Leitmessen in Deutschland teilnehmen.
Es soll die Vermarktung und insbesondere den Export neuer Produkte und Verfahren von Unternehmen aus Deutschland unterstützen. Gefördert wird die Teilnahme von jungen innovativen Unternehmen an einem vom Messeveranstalter organisierten Gemeinschaftsstand. Zu der Liste der förderfähigen Veranstaltungen gehören Messen, die eine hohe Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite aufweisen. Es können bis zu 60 Prozent der Kosten für eine Messebeteiligung gefördert werden. Die Messeliste und die Fördervoraussetzungen können ab sofort auf der Homepage des BAFA abgerufen werden.
(Autor/Quelle: GSA)