Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage verlängern die Bundesregierung und die KfW das KfW-Sonderprogramm bis zum 30. April 2022. Gleichzeitig werden die Kreditobergrenzen erhöht.
Neben der Verlängerung des KfW-Sonderprogramms inklusive des KfW-Schnellkredits bis zum 30. April 2022 werden die maximalen Kreditbeträge für Kleinbeihilfen deutlich erhöht. Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 2,3 Mio. € (bisher 1,8 Mio. €), für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,5 Mio. € (bisher 1,125 Mio. €) und für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 850.000 € (bisher 675.000 €). Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als 6 Jahren wird die Kreditobergrenze von bisher 1,8 Mio. € auf 2,3 Mio. € erhöht. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist ausgeschlossen. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und den aktuellen Konditionen finden sich auf der Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
(Autor/Quelle: GSA)