Die Bundesregierung hat ein Sonderprogramm für Unternehmen aufgelegt, die vom Ukraine-Krieg bzw. von Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffen sind.
Betroffene Unternehmen können ab sofort Fördermittel in Anspruch nehmen, die von der KfW, zunächst befristet bis 31.12.2022, angeboten werden. Voraussetzungen sind kriegsbedingte Umsatzrückgänge, Produktionsausfälle, geschlossene Produktionsstätten oder gestiegene Energiekosten. Mit dem KfW-Sonderprogramm UBR 2022 können zum einen ein Förderkredit oder eine Konsortialfinanzierung beantragt werden. Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel. Mit dem Förderkredit können auch Übernahmen und Beteiligungen gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und den aktuellen Konditionen finden sich auf der Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
(Autor/Quelle: GSA)