KfW-Schnellkredit für Unternehmen

Dienstag, 28.04.2020

Ab sofort können Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern den neuen KfW-Schnellkredit 2020 für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) beantragen.

Dabei gilt, dass das Unternehmen im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt haben muss. Für die Unternehmen, die erst später gegründet wurden, gilt, dass zumindest im Jahr 2019 (bzw. seit der aktiven Tätigkeit am Markt, falls der Zeitraum kürzer ist), ein Gewinn erwirtschaftet wurde. Das antragstellende Unternehmen muss aber mindestens seit Januar 2019 am Markt tätig sein. Aufgrund der 100%igen Risikoübernahme durch die KfW bedarf es keiner Risikoprüfung durch die Hausbank. Der maximale Kreditbetrag darf bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 betragen. Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 €, Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 €. Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre mit max. 2 tilgungsfreien Jahren.

Weitere Informationen zur Antragstellung und den aktuellen Konditionen finden sich auf der Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

(Autor/Quelle: GSA)

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