Ab sofort können auch Soloselbstständige und Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern den KfW-Schnellkredit beantragen.
Ab sofort steht der KfW-Schnellkredit auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung. Abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz können die Unternehmen diese KfW-Kredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 € in Anspruch nehmen. Die Antragstellung erfolgt über eine Hausbank. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei. Weiterhin wurden die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite verbessert. Ab dem 16.11.2020 ist demnach nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und den aktuellen Konditionen finden sich auf der Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
(Autor/Quelle: GSA)