Jahressteuergesetz 2020

Dienstag, 08.09.2020

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) beschlossen, mit dem wichtige steuerliche Verbesserungen unter anderem für kleine und mittlere Unternehmen verbunden sind.

Zukünftig werden Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen steuerlich stärker gefördert, die Investitionsabzugsbeträge werden dazu auf 50 % erhöht. Zusätzlich gibt es Erleichterungen in Bezug auf die Anspruchsvoraussetzungen für Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen und die Steuerbefreiung von Arbeitgeberzuschüssen zum Kurzarbeitergeld wird bis 31. Dezember 2021 verlängert. Weitere Änderungen beziehen sich auf steuerliche Maßnahmen für günstigen Wohnraum und Vereinfachungen bei der Mobilitätsprämie. Weiterhin sind Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuergestaltungen und zum Bürokratieabbau durch Digitalisierung berücksichtigt.

Weitere Informationen zum JStG 2020 finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.

 

(Autor/Quelle: GSA)

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