Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Anhebung der Umsatzgrenze der Ist-Besteuerung beschlossen.
Mit dem neuen Gesetz wird die Umsatzgrenze der Ist-Besteuerung von bisher 500.000 € auf 600.000 € angehoben und somit dem Grenzbetrag zur Führung von Büchern in der Abgabenordnung angepasst. Bis zu dieser Umsatzgrenze können dann sowohl die Buchführungsbefreiung in Anspruch genommen werden als auch vereinfachte Umsatzsteuerregeln zur Anwendung kommen. Mit Zustimmung des Bundesrates können die Änderungen Anfang 2020 in Kraft treten.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.