Ab sofort werden mit dem Förderprogramm „Kleinserien Klimaschutzprodukte“ Investitionen in innovative und klimaschonende Technologien gefördert, die bereits marktreif entwickelt sind.
Damit soll die Marktdurchdringung dieser Produkte unterstützt und der Innovationsprozess beschleunigt werden. Förderfähig sind fünf Technologien: „Kleinstwasserkraftanlagen in technischen Installationen bis 30 kWel“ (Fördermodul 1); „Anlagen zur lokalen Sauerstoffproduktion“ (Fördermodul 2), „Dezentrale Einheiten zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser in Gebäuden“ (Fördermodul 3), „Bohrgeräte für innovative Erdwärmespeichersonden“ (Fördermodul 4) und „Elektrisch unterstützte Lastenfahrräder und Lastenanhänger“ (Fördermodul 5). Die Förderhöchstgrenze liegt je nach Fördermodul zwischen 20 % und 40 % der förderfähigen Investitionskosten. Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen sowie Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser. Das Fördermodul 3 richtet sich auch an Privatpersonen.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
(Autor/Quelle: GSA)