Gemäß den gesetzlichen Vorgaben für 2022 „Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022" (RBSFV 2022) steigen die Regelsätze in der Grundsicherung und Sozialhilfe.
Mit der Verordnung werden die Regelbedarfsstufen im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zum 1. Januar 2022 angepasst. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgt diese Fortschreibung in den Jahren, in denen die Regelsätze nicht auf Grundlage einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe neu festgesetzt werden, auf Basis eines Mischindexes aus regelbedarfsrelevanten Preisen (70 %) und der Nettolohn- und Gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer (30 %). Die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2022 gilt auch für die fürsorgerischen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Weitere Informationen zu den Regelsätzen in der Grundsicherung ab 2022 finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
(Autor/Quelle: GSA)