GRW-Fördergebiet neu festgelegt

Mittwoch, 22.09.2021

Der Bund und die Länder haben die neue Gebietskarte für die Förderung strukturschwacher Regionen in Deutschland für den Zeitraum 2022 bis 2027 festgelegt.

Damit wurde die Grundlage für die Regionalförderung im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) für zahlreiche Programme des Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen geschaffen. Auf der Grundlage des neuen GRW-Fördergebietes können nun in den ausgewählten Regionen insbesondere Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur gefördert werden. Eine Neuabgrenzung des Fördergebiets war aus beihilferechtlichen Gründen erforderlich. Sie steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

(Autor/Quelle: GSA)

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