Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat das Förderinstrument Gründungsstipendium mit neuen Zugangsvoraussetzungen aufgelegt. Ab sofort können Projektideen eingereicht werden.
Hauptgeschäftsgrundlage müssen neuartige Produkte oder Dienstleistungen mit hohem Innovationsgrad sein. Diese sollen auf ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen oder kreativwirtschaftlichen Ideen basieren, die aus wissenschaftlichen Erkenntnissen oder Forschungsergebnissen, insbesondere aus dem Hochschul- und Forschungsbereich, abgeleitet werden. Gefördert werden natürliche Personen mit fachlicher und kaufmännischer Eignung, die sich durch Gründung eines neuen Unternehmens selbständig machen wollen oder deren Unternehmensgründung nicht länger als zwölf Monate zurückliegt. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für längstens 18 Monate. Projektideen sind formgebunden bei der Bewilligungsbehörde GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH einzureichen.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.
(Autor/Quelle: GSA)