Höhere Regelsätze in der Grundsicherung

Donnerstag, 27.08.2020

Mit dem Regelbedarfsermittlungsgesetz werden die Regelbedarfe im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zum 1. Januar 2021 neu ermittelt. Bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Höhe der Regelbedarfe neu zu ermitteln, womit auch gesellschaftliche Veränderungen berücksichtigt werden müssen. Auf der Grundlage der Sonderauswertungen der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2018 ergeben sich damit höhere monatlichen Regelsätze.

Weitere Informationen zu den Regelsätzen in der Grundsicherung ab 2021 finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter:

https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/neue-regelsaetze-bedarfsermittlungsgesetz.html;jsessionid=B09FF86416C50B9FF28A201A54FBC228

(Autor/Quelle: GSA)

Stellenangebote

Sie wollen ein Teil des Teams werden? [weiterlesen]

Förderung der Aus- und Weiterbildung

Bildungsschecks [weiterlesen]

Unternehmensspezifische Vorhaben (Qualifizierungsprojekte) [weiterlesen]

Unternehmensberatung

Unternehmenshotline [weiterlesen]

Existenzgründung

Mikrodarlehen [weiterlesen]

Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen [weiterlesen]

Gründungsstipendien [weiterlesen]

KMU-Prüfung

KMU-Formular [weiterlesen]

Eine Gesellschaft des
Landes Mecklenburg-Vorpommern

Logo Mecklenburg-Vorpommern

Logo Europäische Union, Europäischer Sozialfond

Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2008 für Mikrodarlehen, Weiterbildungsberatung, Prüfung von Förderanträgen sowie Erstellung von Gutachten im Auftrag von Ministererien und Instituten