GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG)

Donnerstag, 29.11.2018

Mit dem Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) werden u.a. Selbständige mit geringem Einkommen erheblich entlastet. Das Gesetz soll in den Kernpunkten am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

 

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) beschlossen. Für Selbstständige bedeutet dies eine zum Teil erhebliche Entlastung bei den Beitragszahlungen.

Freiwillig versicherte Selbstständige werden ab dem kommenden Jahr bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten gleichgestellt. Die Mindestbemessungsgrundlage 2019 wird für freiwillig Versicherte und Selbstständige einheitlich 1.038,33 € betragen. Damit wird der Mindestbeitrag für die Krankenversicherung mehr als halbiert, auf rund 160 € im Monat. Weiterhin wird für die Beitragsbemessung nicht mehr zwischen haupt- und nebenberuflich Selbstständigen unterschieden.

 

Weitere Informationen zum Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit.

(Autor/Quelle: GSA)

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