Geringfügige Beschäftigung 2022

Montag, 29.08.2022

Mit der neuen Fassung der Geringfügigkeits-Richtlinien steigen mit Wirkung zum 01. Oktober 2022 die Arbeitsentgeltgrenzen.

Mit der Anpassung des Mindestlohns zum 01.Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde wird die Entgeltgrenze für Minijobs von derzeit 450 € auf 520 € angehoben. Gleichzeitig wird diese Verdienstgrenze dynamisiert. Damit orientiert sie sich zukünftig am Mindestlohn und erhöht sich parallel. Die nächsten Steigerungen des Mindestlohns sind zum 30. Juni 2023 und zum 31. Januar 2024 vorgesehen. Ebenfalls wird die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) von derzeit monatlich 1.300 € auf 1.600 € angehoben.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) oder direkt bei der Minijob-Zentrale:

(Autor/Quelle: GSA)

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