Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert die Teilnahme von Beschäftigten an unternehmensspezifischen Maßnahmen (Qualifizierungsprojekte).
Ab sofort können wieder Anträge gestellt werden.
Gefördert werden unternehmensspezifische Vorhaben (Qualifizierungsprojekte) zur
a) Kompetenzfeststellung von Beschäftigten
b) zur Analyse des Qualifizierungsbedarfs von Beschäftigten bezüglich deren Arbeitsplätze im Unternehmen und
c) zur beruflichen Qualifizierung von Beschäftigten.
Grundsätzlich werden bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Die Höhe der Zuwendung kann für mittlere Unternehmen 60 % und für kleine Unternehmen 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, wenn diese die für kleine und mittlere Unternehmen gültige EU-Definition gemäß Verordnung (EU) Nr. 651/2014 Anhang I erfüllen.
Weitere Informationen und die Antragsformulare finden sich auf der Homepage der GSA.
(Autor/Quelle: GSA)