Aufgrund des Fortbestehens der durch die Coronapandemie bedingten Einschränkungen wird die bis zum 20. April 2020 befristete Geltungsdauer der „Regelungen der ESF-Fondsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern zum Umgang mit den Auswirkungen verschiedener Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus auf die Projektumsetzungen im Rahmen des Operationellen Programms des ESF in Mecklenburg-Vorpommern“ vom 19. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 verlängert.
Sofern aufgrund sich verändernder Entwicklungen eine Neubewertung der Situation erforderlich ist, werden entsprechende Informationen zum frühestmöglichen Zeitpunkt bekanntgegeben.
Alle derzeit geltenden Regelungen und Festlegungen der ESF-Fondsverwaltung im Zusammenhang mit der Coronapandemie für ESF-Projektträger und ESF-Zuwendungsempfänger zu aktuell erforderlichen Anpassungen bei der Durchführung von ESF-Projekten haben wir hier für Sie zusammengestellt.
(Autor/Quelle: GSA)