Bei Anträgen auf Fördermittel zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen wegen Einnahmeausfällen im Kontext der wirtschaftlichen Auswirkungen der „Corona Pandemie“ über 20.000 Euro ist die Frage, ob sich das Unternehmen in Schwierigkeiten befunden hat, von einem Steuerberater bzw. einer Sterberaterin zu beurteilen und – sofern er/sie zu einer positiven Einschätzung kommt – zu bescheinigen.
Die nachfolgenden Ausführungen sollen helfen, die Beantwortung der Frage, ob es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handeln, strukturiert zu bearbeiten.
Die Handreichung können Sie hier als PDF Datei herunterladen.
(Autor/Quelle: GSA)