Europäischer Unternehmensförderpreis 2020

Donnerstag, 05.03.2020

Die Europäische Kommission zeichnet zum nunmehr vierzehnten Mal herausragende Leistungen von öffentlichen Institutionen und öffentlich-privaten Partnerschaften aus.

Prämiert werden innovative und erfolgreiche Maßnahmen, die Unternehmergeist und unternehmerisches Handeln auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene stärken. Ausgelobt wird der Europäische Unternehmensförderpreis in den 27 Mitgliedstaaten der EU sowie in Island, Norwegen, Serbien und der Türkei. Der Wettbewerb wird in zwei Stufen durchgeführt: Bewerber müssen zunächst an einem nationalen Auswahlverfahren teilnehmen. Jedes Land wählt zwei Bewerber aus und nominiert diese für den europäischen Wettbewerb. Anschließend wählt die Jury der Europäischen Kommission die Kandidaten für das europäische Finale. Teilnahmeschluss für die Bewerbung ist der 9. April 2020.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

(Autor/Quelle: GSA)

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