ERP-Sondervermögen

Freitag, 01.11.2019

Der Deutsche Bundestag hat das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2020 verabschiedet, mit dem 2020 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von rd. 7,9 Mrd. € zur Verfügung stehen.

Die Förderkreditprogramme aus dem ERP-Sondervermögen richten sich an bestehende Unternehmen und Existenzgründer mit günstigen Konditionen wie niedrige Zinsen, tilgungsfreie Anlaufjahre und lange Laufzeiten. Dem Mittelstand steht damit weiterhin ein verlässliches Förderangebot zur Verfügung. Die Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen Innovations- und Digitalisierungsförderung, Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung sowie dem Aufbau und der Modernisierung bestehender Unternehmen in strukturschwachen Regionen. Die Beantragung erfolgt gemeinsam mit der Hausbank (Hausbankprinzip) bei der KfW Bankengruppe.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

(Autor/Quelle: GSA)

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